Taner Kılıç (r.), Ehrenvorsitzender von Amnesty International in der Türkei, nach seinem Freispruch am 6. Juni 2023 vor dem Gerichtsgebäude in Istanbul
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Die Amnesty-Vertreter*innen Taner Kılıç, İdil Eser, Günal Kurşun und Özlem Dalkıran wurden heute von einem Gericht in Istanbul freigesprochen. Die lange überfällige Entscheidung des Gerichts ist eine große Erleichterung, verdeutlicht aber auch den politisch motivierten Charakter der Verfolgungen.
Ein Gericht in Istanbul hat heute die Urteile gegen den Amnesty-Ehrenvorsitzende Taner Kılıç, die ehemalige Amnesty-Direktorin İdil Eser sowie die langjährigen Amnesty-Mitglieder Günal Kurşun und Özlem Dalkıran aufgehoben. Amnesty International begrüßt diese Entscheidung als lange überfälligen Schritt. Die Menschenrechtsverteidiger*innen hätten nie angeklagt oder inhaftiert werden dürfen. Alle Vorwürfe gegen sie sind konstruiert und wurden vor Gericht widerlegt.
Elf Menschenrechtsverteidiger*innen wurden im Sommer 2017 unter absurden “Terrorismus”-Vorwürfen festgenommen. Im Oktober 2017 begann der Prozess gegen Taner Kılıç und die als Istanbul 10 bekannt gewordenen Menschenrechtler*innen. Acht der Menschenrechtsverteidiger*innen, darunter İdil Eser, Günal Kurşun, Özlem Dalkıran und der deutsche Menschenrechtstrainer Peter Steudtner, saßen fast vier Monate in Untersuchungshaft. Taner Kılıç verbrachte über 14 Monate in Untersuchungshaft.
Im Verlauf des Prozesses wurden die “Terrorismus”-Vorwürfe gegen die elf Angeklagten umfassend widerlegt, sogar durch eigene Beweise der türkischen Behörden. Trotzdem verurteilte ein Strafgericht in Istanbul Taner Kılıç am 3. Juli 2020 zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen der “Mitgliedschaft in einer Terrororganisation”. Die ehemalige türkische Amnesty-Direktorin İdil Eser sowie die langjährigen Amnesty-Mitglieder Özlem Dalkıran und Günal Kurşun wurden zu zwei Jahren und einem Monat Haft wegen der “Unterstützung einer Terrororganisation” verurteilt. Der deutsche Menschenrechtstrainer Peter Steudtner und sechs weitere angeklagte Menschenrechtsverteidiger*innen wurden freigesprochen.